Allgemeine Geschäftsbedingungen Meerjungfrauenschwimmen Mecklenburg-Vorpommern

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die über die Webseite www.meerjungfrauen-mv.de zustande kommen.

(1) Die auf www.meerjungfrauen-mv.de dargestellten Dienstleistungen stellen ein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage www.meerjungfrauen-mv.de. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

(2) Die Buchung erfolgt in folgenden Schritten:
1. Auswahl der gewünschten Dienstleistung. Der Buchungsprozess kann jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters beendet werden.
2. Verbindliche Absendung der Buchung durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen"
3. Im Anschluss bestätigen wir den Eingang ihrer Buchung mit einer automatisch generierten EMail ("Auftragsbestätigung").

(3) In Ausnahmefällen werden Buchungen auch telefonisch, schriftlich per Post oder per Email akzeptiert.

(4) Mit Abschicken der Buchung einer Dienstleistung schließt der Käufer einen Vertrag. Dabei kommt der Vertrag zwischen dem Käufer und Meerjungfrauenschwimmen Mecklenburg-Vorpommern

Haedgestraße 1
18057 Rostock
St.Nr.: 079/220/07556
Finanzamt Rostock

zustande. Der Vertragsabschluss verpflichtet den Käufer zur Zahlung des fälligen Betrages.Der Teilnehmer hat alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.

(5) Für minderjährige Teilnehmer (Personen unter 18 Jahren) ist eine Erklärung des Erziehungsberechtigten (gesetzlicher Vertreter) erforderlich. Es besteht für MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN keine Verpflichtung zur Annahme des vom Teilnehmer abgegebenen Angebots, wenn anzunehmen ist, dass zweifelhafte Angaben gemacht werden oder der Versuch einer Täuschung vorliegt.

(6) Neben der Zusendung der Auftragsbestätigung und der AGBs werden die angegebenen Daten des Vertragspartners gespeichert und für interne Zwecke verwendet. Die AGBs können jederzeit in deraktuellen Fassung auf unserer Homepage eingesehen werden.

(1) Die aktuellen Preise sind auf www.meerjungfrauen-mv.de angegeben und fallen unmittelbar, jedoch spätestens 7 Tage nach Buchung, an.

(2) Beim Kauf von Geschenkgutscheinen fallen zusätzlich Versandkosten an.

(3) Die Dienstleistungen werden per Überweisung bezahlt. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich (Vgl. §2 Abs. 3).

(4) Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, dass sein Bankkonto über ausreichend Deckung verfügt, um den Betrag bezahlen zu können.

(5) Der gebuchte Kurs kann nur in Anspruch genommen werden, wenn vor Beginn der Dienstleistung das volle Entgelt durch den Vertragspartner entrichtet wurde.

(1) Voraussetzungen zur Teilnahme an Mermaid-Schnupperkursen, Events und Unterwassershootings:

- Mindestalter 10 Jahre
- Mind. Deutsches Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ oder vergleichbares anderes Abzeichen
- Mindestgröße 1,50 Meter

(2) Voraussetzungen zur Teilnahme an Mermaid-Bronze-, Silber-, Gold- und Spezialkursen:

- Mindestalter 10 Jahre
- Mind. Deutsches Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ oder vergleichbares anderes Abzeichen
- Mindestgröße 1,50 Meter
- Erfolgreiche Teilnahme am jeweils dafür qualifizierenden Kurs
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung (Vgl. §4 Abs. 4)

(3) Voraussetzungen zur Teilnahme am regelmäßigen Schwimmen:

- Erfolgreiche Teilnahme am Mermaid-Bronze-Abzeichen oder vergleichbaren anderen Abzeichen
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung (Vgl. §4 Abs. 4)

(4) Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung beinhaltet eine körperliche und psychische Untersuchung, die jeder Taucher regelmäßig bei einem dafür ausgebildeten Arzt durchführen muss. Beispielsweise wird mit Ruhe-EKG, Ergometrie-Beurteilung oder Lungenfunktionstest die körperliche Leistungsfähigkeit geprüft. Anhand von Ohrmikroskopie und Tympanometrie werden der Gehörgang und die Trommelfelle sowie der akustische Widerstand genauestens untersucht. Diese Untersuchungen finden nach den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) statt (https://www.vdst.de/mediathek/downloads/tauchtauglichkeit-mehr.html).

(1) Das regelmäßige Schwimmen enthält kein striktes Programm oder Unterricht. Die Teilnehmer/innen können die Schwimmzeiten ganz individuell nach ihren Wünschen gestalten. MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN stellt qualifiziertes Aufsichtspersonal für die Sicherheit der Teilnehmer/innen zur Verfügung.

(2) Der Vertrag für das regelmäßige Schwimmen kann für 3 oder 12 Monate abgeschlossen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Anmeldung für je einen Einzeltermin.

(3) Der Vertrag für das regelmäßige Schwimmen ist ein Zeit-Abonnement, d. h., nach Abschlussdatum ist es für den gewählten Zeitraum (3 / 12 Monate) gültig, egal, ob der/die Teilnehmer/innen zu allen Terminen erscheint oder nur wenige Termine wahrnimmt. Ein Anspruch auf Erstattung bei Nichterscheinen des Kursteilnehmers besteht nicht. Ein vorheriges An- oder Abmelden zu den Terminen ist nicht erforderlich.

(4) Der Vertrag endet nach Ablauf automatisch und bedarf keiner Kündigung.

(5) Kündigungen des Vertrages nur in Ausnahmefällen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, sofern noch kein Schwimmtermin in Anspruch genommen wurde. Sollten bereits Termine in Anspruch genommen worden sein, wird wie folgt verfahren: - Innerhalb von 14 Tage nach Vertragsabschluss: Betrag abzüglich der in Anspruch genommenen Schwimmhallenzeiten (berechnet wie Einzeltermin) - Nach 14 Tagen fallen Gebühren in voller Höhe an.

(6) Einer außerordentliche Kündigung müssen besondere Umstände zugrunde liegen. Diese sind

- Krankheit, welche eine Tauchtauglichkeit während des gesamten Buchungszeitraumes verhindert. Hierfür sind entsprechende Bescheinigungen vom Arzt vorzulegen.
- Schwangerschaft. Auch hierfür sind entsprechende Bescheinigungen vom Arzt vorzulegen.
- Tod.

(7) Das regelmäßige Schwimmen findet nicht in den Schulferien, sowie an gesetzlichen Feiertagen und Sommerpausen der Schwimmhallen statt.

(1) Das Unterwassershooting wird von einem externen Fotografen durchgeführt und es erfolgt eine Unterweisung durch den Trainer.

(2) Während des Shootings entsteht eine Vielzahl von Bildern. Dies bedarf einer gewissen Nachbereitungszeit. MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN trifft die Bildauswahl der während der Shootings entstanden Aufnahmen. Den Teilnehmer/innen wird die Auswahl der gelungenen Bilder in kleiner Auflösung (750 x 500 Pixel) zur Verfügung gestellt.

(3) Der Versand der Fotoaufnahmen erfolgt binnen 14 Werktagen oder am 10. des Folgemonats nach Teilnahme am Shootingtermin. Fällt das Ende dieser Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten darauf folgenden Werktag.

(4) Für die Aufnahmen gelten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen.

(1) Gutscheine sind innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausstellung einzulösen. Das genannte Datum auf dem Gutschein ist für die Einlösefrist maßgeblich. Aufgrund der Preiskalkulation und Kapazitätsplanung ist eine längere Übernahme des Preissteigerungsrisikos nicht länger als ein Jahr möglich.

(2) Differenzbeträge sind bei Inanspruchnahme nach dem ersten Jahr nachzuzahlen.

(3) Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Betrag, abzüglich der Bearbeitungspauschale (Tabelle 2) wird unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen erstattet.

(4) Der Versand erfolgt binnen 14 Werktagen nach Vertragsabschluss. Fällt das Ende dieser Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten darauf folgenden Werktag.

Dem Käufer steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

(1) Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Werktagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Meerjungfrauenschwimmen
Mecklenburg-Vorpommern
Haedgestraße 1
18057 Rostock
E-Mail: info@meerjungfrauen-mv.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend ist.

(2) Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, abzüglich der Bearbeitungspauschalen (siehe Tabelle 1), unverzüglich und binnen 14 Werktagen ab dem Tag des Widerrufseingangs (Poststempel oder Eingang der Email) zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt per Banküberweisung, wenn nicht eine andere Rückzahlungsart vereinbart wurde. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (Tabelle 1).

(3) Kursabmeldung und anfallende Kosten Abmeldungen werden nur bis 14 Tage vor Termin akzeptiert. Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nicht besuchte Lektionen und Kurseinheiten (Bronze- / Silber- / Gold- / Spezialkurse) begründen keinen Anspruch auf Nachholung des Kurses oder Rückerstattung des Kursgeldes. a) Bei allen kurzfristigen Absagen, Nichterscheinen oder Abbruch des Kurses (z.B. infolge wetterbedingten Begebenheiten etc.) behält sich MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURGVORPOMMERN vor, folgende Bearbeitungs- und Ausfallgebühren einzubehalten:

Tabelle 1: Ausfallgebühren bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Leistungab 14 Tage vor TerminabTermintag
Mermaid-Schnupperkurs15,00 Euro / Personvoller Betrag
Mermaid-Bronzekurs30,00 Euro / Personvoller Betrag
Mermaid-Silberkurs30,00 Euro / Personvoller Betrag
Mermaid-Goldkurs--
Spezialkurs--
Mermaid-Unterwassershooting30,00 Euro / Personvoller Betrag
Event15,00 Euro / Personvoller Betrag
regelmäßiges Schwimmen
(Einzeltermin)
2,00 Euro / Personvoller Betrag

Tabelle 2: Ausfallgebühren bei Waren

Leistungbis 14 Tage nach Buchungab dem 15. Tag
Geschenkgutschein
für unterschiedliche Leistungen
10,00 Euro / Gutscheinvoller Betrag

b) Nach vorheriger Absprache (spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn) mit MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERNist ist es jedoch möglich, eine/n andere/n Teilnehmer/in als Ersatz für den/die ursprünglich angemeldete/n Teilnehmer/in für folgende Dienstleistungen anzumelden: Mermaid-Schnupperkurs, Mermaid-Unterwassershooting, Events.

(1) Die Kursplätze, sowie regelmäßige Schwimmplätze werden in der Reihenfolge ihrer Buchung vergeben und per Email oder auf postalischem Weg(Vgl. §2) bestätigt. Sollte ein Kurs die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht erreichen, behält sich MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN das Recht vor den Kurs nicht auszutragen und bereits gezahlte Entgelte zu erstatten.

(2) MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN behält sich vor, Kurse auf andere Kursorte zu verlegen bzw. zu verschieben, wenn aus technischen, betrieblichen oder aus anderen schwerwiegenden Beeinträchtigungen die Abhaltung des gebuchten Kurses nicht möglich ist. Der Teilnehmer wird über diese Änderungen jedoch unverzüglich informiert. Weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

(3) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch einen bestimmten Trainer durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn der Kurs mit dem Namen eines Trainers angekündigt wurde.

(4) MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN kann den Vertrag aus wichtigenGünden fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Nichtbeachtung der Anweisungen des Kursleiters, da diese dem reibungslosen Ablauf des Kurses und der Sicherheit dienen;
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes;
- Besonders gravierendes Fehlverhalten (keine vorherige Abmahnung erforderlich),
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, den Assistenzkräften, den Teilnehmern, den Beschäftigten des jeweiligen Bades;
- Verstoß gegen die jeweilige Haus- und Badeordnung.

(1) Für die Kursteilnehmer/innen besteht Versicherungsschutz während der Dienstleistung durch eine Tauchlehrerhaftpflichtversicherung. Begleitpersonen des Kursteilnehmers betreten das Schwimmbad auf eigene Gefahr.

(2) Die Teilnahme am Schnupperkurs, Unterwassershooting sowie an den Events erfolgt auf eigene Verantwortung. Besprechen Sie bitte mit ihrem Arzt, dass einer Teilnahme aus medizinischer Sicht nichts im Wege steht.

(3) Psychische oder physische Beeinträchtigungen, welche eine Gefährdung des Kursteilnehmers darstellen könnten (z.B. Herz- und Kreislauferkrankungen, Epilepsie, Ohrenerkrankungen, ansteckende Infektionen, …), müssen gemeldet werden. Ansonsten ist keine Haftung möglich.

(4) Die Teilnahme an Bronze-, Silber-, Gold- und Spezialkursen, sowie am regelmäßigen Schwimmen, erfolgt ausschließlich unter Abgabe einer Tauchtauglichkeitsbescheinigung (Vgl. § 4 Abs. 4).

(5) MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN ist berechtigt, jederzeit vom Kursvertrag zurückzutreten, wenn der/die Teilnehmer/innen nicht die für die Absolvierung des Kursprogramms erforderliche gesundheitliche Eignung aufweist.

(6) Die Punkte (2) bis (5) sind ausschließlich im Interesse der Teilnehmer/innen und dienen ihrem Gesundheitsschutz. MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN übernimmt keine Garantie dafür, dass den Teilnehmern/innen keine gesundheitlichen Schäden durch die Teilnahme an den Kursen entsteht; die Teilnahme erfolgt insofern eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.

(7) Haftung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

(8) Haftung für Schäden sowie Verlust von Garderobe und eingebrachten Gegenständen wird von MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN nicht übernommen.

(9) Die Unfallverhütungspflicht vom MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN beginnt mit Betreten und endet mit Verlassen des Schwimmbeckens. Das Schwimmbecken darf erst nach Aufforderung des autorisierten Personals betreten werden.

(10) Die Aufsichtspflicht beginnt mit Betreten des Schwimmbeckens bei Kursbeginn und endet mit Verlassen dieses Beckens nach Kursende.

(11) Instruktionen der Schwimmlehrer, autorisierten Personen und des Hallenbadepersonals sind Folge zu leisten.

(12) Evtl. Haftungsfälle müssen in schriftlicher Form umgehend MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN dargelegt werden, die sofort der Versicherung gemeldet werden.

(1) Der Hausordnung der jeweiligen Schwimmeinrichtung ist Folge zu leisten.

(2) Das Betreten des Schwimmbereichs mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ebenfalls ist das Essen und Trinken in der Schwimmhalle nicht erlaubt. Der Müll ist in den entsprechenden Müllbehältern zu entsorgen.

(1) Es ist den Teilnehmer/innen, sowie den Begleitpersonen erlaubt eigene Foto- und/oder Videos am Beckenrand zu machen, sofern die Hausordnung des Schwimmbades dies gestattet. Dies erfolgt grundsätzlich und ohne Ausnahme unter der Wahrung des Rechtes am eigenen Bild der anderen Kursteilnehmer/innen, allen Schwimmbadnutzern, sowie dem Badpersonal und Schwimmkursleitern.

(2) Das Fotografieren ist ausschließlich im Bereich des Schwimmbeckens, nicht aber in den Bereichen der Umkleidekabinen und Duschen gestattet.

(3) Die Verwendung von während der Kurse/Shootings entstandenes Bild- und Filmmaterial ist für die Kursteilnehmer/innen ausschließlich für private Zecke gestattet. Eine gewerbliche Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung (in schriftlicher Form). Diese Materialien sind urheberrechtlich geschützt und müssen einen Urhebervermerk (Meerjungfrauenschwimmen MV; deren jeweiliger Partner) enthalten. Dieser Vermerk muss in einer Weise vorgenommen werden, dass kein Zweifel an der Zuordnung zu dem jeweiligen Bild/Video besteht.

(4) MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN wird gegebenenfalls bei bestimmten Kursen bzw. Veranstaltungen Film- oder Fotoaufnahmen anfertigen, die zu Werbezwecken verwendet werden sollen. Dies setzt allerdings voraus, dass jede/r Teilnehmer/in der Verwendung vorher schriftlich zugestimmt hat.

(5) Alle auf www.meerjungfrau-mv.de verwendeten Abbildungen und Texte dürfen nur von MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN oder ihren Partnern verwendet werden. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung des Kursteilnehmers ist verboten.

(6) Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung von MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

(1) MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERNverweist auf www.meerjungfrauenmv. de ggf. auf Links zu anderen Seiten im Internet ("externe Links").

(2) MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN lehnt jede Haftung bezüglich der von ihr gelinkten Seiten ausdrücklich ab. Für die Inhalte sind ausschließlich die Inhaber der jeweiligen Seiten verantwortlich.

(3) MEERJUNGFRAUENSCHWIMMEN MECKLENBURG-VORPOMMERN distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf www.meerjungfrauen-mv.de und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen.

(4) Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

(1) Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

(2) Der Gerichtsstand für jegliche rechtliche Streitigkeiten ist Rostock (Wohnsitz des Beklagten).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach den gesetzlichen Neuerungen und Begebenheiten immer wieder angepasst. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem Datum der Veröffentlichung auf www.meerjungfrauen-mv.de gültig.

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

(2) Die ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei nicht vorhergesehenen Lücken der AGB.

(3) Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.